Industriepatentanwälte sind Patentanwälte welche die schweizerische Patentanwaltsprüfung abgelegt haben oder befugt sind, sich nach dem Patentanwaltsgesetz (PAG) «Patentanwalt» oder «europäischer Patentanwalt» zu nennen. Industriepatentanwälte sind im Angestelltenverhältnis überwiegend in Industriepatentabteilungen tätig und dürfen ihren Arbeitgeber sowie Dritte vertreten.
Tätigkeiten
Industriepatentanwälte arbeiten in einer Patentabteilung in der Industrie, in Forschungseinrichtungen oder auch bei staatlichen Stellen. Sie beraten die Geschäftsleitung in allen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes und sind mit diversen Unternehmensabteilungen insb. Forschung und Entwicklung, Marketing, Business Development etc. eng vernetzt. Sie bewahren das Unternehmen vor Fehlinvestitionen und schützen dessen Innovationen.
Die Schwerpunkte der Arbeit sind unter anderem, neueste technische und nichttechnische Entwicklungen in rechtsbeständige Schutzrechte umzusetzen, wozu häufig international ausgerichtete Schutzrechtsstrategien entwickelt werden. Die Überwachung von Konkurrenz-Schutzrechten, Erstellung von Gutachten insbesondere Freedom-to-Operate Gutachten und die Mitwirkung bei Schutzrechtsverletzungsverfahren, sowie Vertrags- und Lizenzverhandlungen bilden weitere Verantwortungsbereiche der Industriepatentanwälte.
Neben dem Fokus auf patentrechtliche Fragestellungen bezieht ein Industriepatentanwalt auch die weiteren Gebiete des Geistigen Eigentums wie beispielsweise Gebrauchsmusterschutz, Design- und Modellschutz und Know-How-Schutz in seine Überlegungen mit ein. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit kann die Beratung im Markenrecht bilden.
Schweizer und Europäische Patentanwälte haben eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Hochschulausbildung und, nach praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechsschutzes, eine schriftliche (und für Schweizer Patentanwälte auch mündliche) Prüfung abgelegt.